In den paar Sekunden, in denen der Bewerber das Zimmer betritt, auf den Personalverantwortlichen zugeht und ihm die Hand schüttelt, haben beide das Gegenüber bereits eingeordnet und in eine Schublade gesteckt. Dem Personalverantwortlichen kann das Urteil des Bewerbers egal sein, doch umgekehrt geht dies nicht. Die Stellenvergabe hängt schließlich daran.