Fehler in Arbeitszeugnissen
Ein "mangelhaftes Zeugnis" hat man schneller, als man glaubt. Dabei ist dies nicht einmal unbedingt Absicht. Denn Fehler im Arbeitszeugnis schleichen sich auch bei Profis ein. Werden sie nicht korrigiert, kann ein Arbeitszeugnis sich schnell als "Betriebsbremse" im Bewerbungsprozess erweisen. Deshalb finden Sie hier eine Zusammenstellung der am häufigst vorkommenden Fehler:
Hitparade der Zeugnismängel
Fehlende Angaben
Fehlt eine wichtige Bewertung oder gar ganze Passagen, hat sie der Zeugnisaussteller entweder vergessen oder absichtlich darauf verzichtet. Vielsagendes Weglassen ist für den Zeugnisaussteller die weniger Ärger verheißende Taktik. Personaler kennen diese Technik aber als "beredtes Schweigen". Wird beispielsweise die "äußerst selbständige Arbeitsweise" eines Steuerberaters gelobt, bleibt aber die Bewertung seines Verantwortungsbewusstseins aus, sollte er sich darauf gefasst machen, dass man ihn für ungeeignet halten könnte.
Unglaubwürdiges Lob
Strotzt ein Zeugnis geradezu vor Lob, ist dies kein Garant für optimale Chancen, denn Personaler entlarven dies vielleicht als Gefälligkeitszeugnis. Dies schließen sie z.B. aus einem äußerst umfangreichen Zeugnis bei nur kurzer Beschäftigungsdauer oder willkürlich wirkender Reihung von Superlativen ohne Würdigung der Person. Hierin sehen sie Kennzeichen eines Gefälligkeitszeugnisses, das einer unfreiwilligen Arbeitsverhältnisbeendigung geschuldet ist.
Unprofessionelle Zeugnissprache
"Das Zeugnis hat er sich wohl selbst geschrieben, hm?", denkt sich mancher Personaler, wenn er ein Zeugnis sieht, das nicht in professioneller Zeugnissprache verfasst ist. Sicherlich sollten Sie die Chance nutzen, wenn Ihr Arbeitgeber Sie einen Entwurf einreichen lässt. Doch wenn Sie sich über den grünen Klee loben, noch dazu in "untypischer Ausdrucksweise" und Ihr Arbeitgeber unterzeichnet das: Glückwunsch, Sie haben sich gerade als Selbstschreiber geoutet! Ist das Verhältnis von Wahrheit und Wohlwollen unausgeglichen, erkennt jeder Personaler, dass sich hier jemand zum Helden aufschwingt.
Missverständliche Textbausteine
Zwar gibt es zahlreiche Quellen mit Textbausteinen, doch Vorsicht: Unterschiedliche Quellen verwenden unterschiedliche Maßstäbe. Eine Formulierung wie: "Ihre folgerichtige Denkweise lässt sie in vertrauten Kontexten brauchbare Lösungen finden", kann als 3 oder (weit) schlechter gewertet werden.
Abweichungen im Aufbau
Ihr Zeugnis sollte schon auf den ersten Blick dem allgemein gebäuchlichen Aufbau entsprechen. Vor allem sollten Sie darauf achten, dass Aufgaben, Gesamtnote und Ihre Erfolge sogleich erkennbar sind. Achten Sie auf die Einhaltung der Abschnitte Einleitung, Werdegang, Stellenbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensteil sowie Beendigungsformel. Gibt es hier Abweichungen im Aufbau, kann dies als Mangel gesehen werden.
Widersprüche aufgrund nachträglicher Änderungen
Will ein Arbeitnehmer eine nachträgliche Aufwertung seines Zeugnisses erreichen, entgehen ihm häufig wichtige Details. Wenn beispielsweise der Arbeitgeber wunschgemäß bescheinigt, dass der Mitarbeiter seine Aufgaben zur "vollsten Zufriedenheit" erfüllte, zugleich aber die Dankes- und Bedauernsformel fehlt, wirkt die Beurteilung unglaubwürdig. Personaler lesen dies als Widerspruch, den sie als Ergebnis einer Nachverhandlung entlarven.
Versteckte Kritik
Mit Hilfe von Verschlüsselungstechniken kann der Zeugnisaussteller negative Urteile zwischen die Zeilen schreiben, ohne dass Sie dies bemerken. Beliebt sind vor allem das "beredte Schweigen", Negations-, Passivierungs und Ausweichtechnik.
Schlechter Eindruck
"So so, Ihr Zeugnisschreiber ist Legastheniker?!" – Versuchen Sie nicht, sich rauszureden, wenn Sie Rechtschreib- oder Tippfehler und stilistische Mängel in Ihrem Zeugnis haben. Solche Fehler hätten Sie bemerken und reklamieren müssen. Selbst das Layout kann eine Rolle spielen: Achten Sie also auch darauf, ob der Block- bzw. Flattersatz durchgehalten ist.
Fehlen der persönlichen Note
Eine persönliche Note erhält ein Zeugnis durch konkrete Beispiele, die seine Glaubwürdigkeit unterstreichen. Fehlen solche Beispiele, mangelt es an Erfolgen oder an Wertschätzung. Achten Sie auch darauf, dass nicht durch die Unterschrift einer unwichtigen Person mangelnde Wertschätzung deutlich wird.
Nicht beseitigte Mängel
Kümmern Sie sich um die Beseitigung eventueller Mängel. Wenn Sie nämlich Ihrem Zeugnis zunächst keine Bedeutung beimessen und erst später Mängel bemerken, muss Ihr ehemaliger Arbeitgeber nicht mehr nachbessern. Dann kann Ihr Zeugnis sich als ernste "Betriebsbremse" entpuppen.